Abfallwirtschaftskonzept Entsorgungsverband Saar

Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2015/2016
– Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2020/2021

Hintergrund

Der Entsorgungsverband Saar (EVS) ist nach dem Gesetz über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) sowie nach dem Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG) im Saarland für die überörtliche Abfallentsorgung zuständig. Darüber hinaus nimmt der EVS für den Großteil der saarländischen Kommunen auch Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung wahr (Ausnahme: ausgeschiedene Gemeinden nach §5 Abs. 4 SAWG i.V.m. §3 EVSG).
Der EVS hat letztmalig im Zeitraum 2015/2016 ein AWK erstellt. Dieses basierte auf dem AWK aus dem Jahr 2008/2009 und der damit verbundenen Fortschreibung der saarländischen Abfallerhebung. Aufgrund der ausgeführten rechtlichen Rahmenbedingungen ist das AWK des EVS im Jahr 2020/2021 fortzuschreiben.

Projektziel

Gemäß §21 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG; vom 28.10.2020) haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des §20 KrWG Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die AWK und die Abfallbilanzen ergeben sich aus dem Landesrecht (hier §§20, 21 SAWG).

Projektdesign

§20 SAWG regelt die Inhalte eines Abfallwirtschaftskonzeptes:

  1. Angabe über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren zu verwertenden und zu beseitigenden Abfälle
  2. die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen der Abfallvermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und zur Beseitigung der Abfälle in ihrer zeitlichen Abfolge
  3. den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit beim EVS und einer fünfjährigen Entsorgungssicherheit bei den Gemeinden
  4. die Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege
  5. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung sowie
  6. die Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen

Im Hinblick auf das novellierte KrWG sind im Rahmen der Konzepterstellung potenzielle Einflussfaktoren aus den gesetzlichen Änderungen/Anpassungen zu berücksichtigen.

 

Auftraggeber

 

Laufzeit:
01/2021 bis 06/2021
Kontakt:
Arbeitsfeld(er):