Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz befasst sich mit der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und Gesundheit am Arbeitsplatz. Arbeitsschutz besteht somit aus den zwei Säulen Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz.

Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die erforderlichen Maßnahmen:

  • Verhütung von Unfälle bei der Arbeit (stolpern, stürzen, sich schneiden,
    sich verbrennen, etc.)
  • Vermeidung von arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (z.B. Umgang mit
    giftigen oder ätzenden Stoffen)
  • Gestaltung von menschengerechten Arbeitsplätzen (z.B. richtiges Sitzen,
    Beleuchtung, Raumklima, etc.).

Arbeitssicherheit

Zudem gibt es ein Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dieses regelt, welche „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (z.B. Betriebsärzte oder Sicherheitsbeauftragte) ein Unternehmen benötigt, um die Maßnahmen im Arbeitsschutzgesetz ordnungsgemäß zu kontrollieren und umzusetzen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten und kontrollieren in Unternehmen die Umsetzung des Arbeitsschutzes. Der Arbeitsschutz besteht aber wiederum aus Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Thomas Bischoff

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