Kraftwerks-Stilllegungen zur Emissionsreduzierung und Flexibilisierung des deutschen Kraftwerksparks: Möglichkeiten und Auswirkungen

Um die von der Bundesregierung angestrebten Minderungsziele an Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahrzehnten zu erreichen, bedarf es noch erheblicher Anstrengungen. Für Maßnahmen bietet sich hierbei insbesondere der Sektor der Energiewirtschaft an, da hier nicht nur ein großer Teil der jährlichen Emissionen entsteht, sondern die Minderungsmaßnahmen hier auch vergleichsweise leicht umzusetzen sind.

Vor diesem Hintergrund erscheint es unabdingbar, zügig aus der Kohleverstromung auszusteigen. Inwieweit ein Ausstieg aus der nationalen Kohleverstromung in den nächsten Jahren möglich ist und welche Wirkung er auf den Stromsektor haben würde, ist Schwerpunkt dieser Studie. Dabei geht es vornehmlich um die energiewirtschaftlichen Auswirkungen eines Ausstiegspfades, betrachtet im Ziel-Trias:Versorgungssicherheit, Kosten und Klimaeffekte. Aufgrund des gewünschten und wachsenden Ausbaus fluktuierender Erneuerbarer Energien sowie ihres Einspeisevorrangs werden unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit auch der künftige Bedarf an Flexibilitätsoptionen, hierzu zählen neben flexiblen Kraftwerken unter anderen auch Lastmanagement und Speicher, betrachtet. Ziel ist es, die Möglichkeiten eines sukzessiven Kohleausstiegs zu untersuchen und dessen potenzielle Wirkungen im Stromsektor abzuschätzen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass – im Rahmen der unterstellten Annahmen – ein deutlich höherer Beitrag der Stromwirtschaft bis hin zu einem Kohleausstieg möglich und finanzierbar ist. Neben den Modellrechnungen erfolgt zudem eine vertiefte juristische Bewertung von möglichen Instrumenten für einen Kohleausstieg.

Angesichts der mit den zusätzlichen Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 verbundenen Unsicherheiten in Bezug auf die Reduktionsbeiträge schlägt die IZES gGmbH vor, mindestens die rund 50 Mt/a CO2-Minderung, die zur Schließung der Klimaschutzlücke von rund 90 Mt CO2/a bis 2020 noch notwendig wären, durch den Kraftwerkspark erfüllen zu lassen. Zur ökonomischen Absicherung flexibler Gaskraftwerke auf den Strommärkten und zur Absicherung der Minderungsziele wäre eine Reduktion um 93Mt, dies entspricht dem 40 %-Ziel für den Sektor Stromerzeugung, bis hin zu 107 Mt CO2/a, dies entspricht dem Kohleausstiegsszenario bis 2040, jedoch am zielführendsten. Die Umsetzung erfolgt hierbei durch Vorgabe von blockspezifischen Abschaltdaten, die sich an den spezifischen Emissionen der Kraftwerke orientieren. Zugleich sollte der Neubau von Kohlekraftwerken ausgeschlossen werden.

Die juristische Untersuchung hat gezeigt, dass dem deutschen Gesetzgeber relativ große Spielräume zur Konzipierung gezielter Instrumente zum Kohleausstieg mit dem Ziel der grundlegenden Transformation der Stromversorgung aus Klimaschutzgründen zur Verfügung stehen. Unter den direkt wirkenden Instrumenten stellen sich die rechtlichen Ausgangsbedingungen sowohl aus der Sicht des Verfassungsrechts als auch aus der Perspektive des EU-Rechts für diejenigen Optionen als am günstigsten dar, die das Transformationsziel klar und offen adressieren: Abschaltdaten bzw. Restlaufzeiten, anlagenbezogene Reststrommengen oder stufenweise sinkende Einspeisungsbudgets sowie Kontingentvorgaben für Reststrommengen. Entschädigungsansprüche werden durch die Optionen für direkte Instrumente grundsätzlich nicht ausgelöst. Anders liegt es zum einen bei dem Sonderfall der Zuweisung eines Kraftwerks zur strategischen Reserve; insoweit besteht ein Anspruch auf angemessene Vergütung. Zum anderen gilt eine Ausnahme für Anlagen, die zeitlich nach der Verankerung der Emissionshandelsklausel in §5 BImSchG (2004) genehmigt oder im Vertrauen auf die geänderte Rechtslage einem sog. Retrofit unterzogen wurden.

 

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Auftraggeber:

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL), Rheinland-Pfalz

 

Laufzeit:
07/2014 bis 08/2015
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