DUST-CONTROL

Ziel des Vorhabens ist die Machbarkeitsanalyse und die Validierung eines auf Basis elektrostatischer Gesetzmäßigkeiten funktionierenden Messprinzips für in situ Mess­ungen von (Fein-)staubemissionen. Besondere Beachtung gilt der Entwicklung eines auf das Messprinzip angepassten Probennahmesystems. Daraus resultierend soll ein Demonstrator die Funktionstüchtigkeit und Praxistauglichkeit des gesamten Prinzips unter Beweis stellen.

Gemäß der novellierten 1.BImSchV vom März 2010 gilt ab dem 01. Januar 2015 für Holzheizkessel ab 4 kW thermischer Leistung ein Grenzwert von 0,02 g/Nm³ für Staub- und 0,4 g/Nm³ für Kohlenmonoxidemissionen. Gemäß der Verordnung müssen die Emissionswerte regelmäßig alle zwei Jahre durch den Schornsteinfeger überprüft werden. Demnach muss ein zur 1.BImSchV konformes Messgerät robust und portabel sowie das angewendete Messprinzip unempfindlich gegenüber externen Störungen aufgebaut sein. Gleichzeitig muss das Messprinzip in der Lage sein, innerhalb kurzer Zeit ein verlässliches Messergebnis zu erzeugen. Derzeit sind in Deutschland fünf Staubmesseräte zur Messung im Rahmen der Durchführung der 1.BImSchV zuge­lassen [Bundesanzeiger, BAnz AT 26.08.2015 B5 & BAnz AT 14.03.2016 B8]. Als Mess­prinzipien nutzen die zugelassenen Geräte die Frequenzänderung durch die Massen­zunahme auf einem Oszillator, ein optisches Verfahren bzw. eine Kombination aus einem optischen Verfahren und einem nachge­schalteten Elektrometer sowie das Aus­wiegen der Massenzunahme auf einem Filterblättchen mit einer beheizten Wiege­einrichtung. Die erweiterte Messunsicherheit der zugelassenen Geräte beträgt derzeit je nach Messbereich zwischen 14% und 40%.

Die Motivation zur Entwicklung eines neuartigen Staubmessgeräts auf elektrosta­tischer Basis zur in situ Messung von Partikelmassenströmen in Abgasen, bzw. zur Vor­ab­validierung des entsprechenden Messprinzips, war zu Projektbeginn in der aufgrund der hohen Ungenauigkeiten noch nicht hinreichend gelösten Messaufgabe begründet, vorgegeben durch die Novellierung der 1.BImSchV, sowie dem geringen Angebot an gleichzeitig sehr hochpreisigen Geräten.

 

Fördermittelgeber

   

Laufzeit:
08/2013 bis 07/2016
Arbeitsfeld(er):